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   BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01   

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https://dejure.org/2001,7363
BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01 (https://dejure.org/2001,7363)
BVerfG, Entscheidung vom 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01 (https://dejure.org/2001,7363)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 2001 - 2 BvR 1846/01 (https://dejure.org/2001,7363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Zwischenentscheidung - Ladung - Terminsladung - Verhandlungsfähigkeit - Verhandlungstermin

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; StPO § 206a
    Verfassungsbeschwerde gegen die Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01
    Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur in Fällen, in denen ein dringendes schutzwürdiges Interesse daran besteht, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidung sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt wird, weil bereits die Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später gar nicht oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (vgl. BVerfGE 51, 324 ).

    Das Attest besagt aber weder etwas über den derzeitigen Zustand des Beschwerdeführers noch geht daraus hervor, dass er durch eine Teilnahme an dem bevorstehenden Hauptverhandlungstermin eine später nicht mehr zu behebende Beeinträchtigung seiner Grundrechte gewärtigen müsste (vgl. BVerfGE 51, 324 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Zwischenentscheidungen, zu denen auch Terminsladungen zählen, grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 761/67

    Keine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Entscheidung des Großen Senats

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Zwischenentscheidungen, zu denen auch Terminsladungen zählen, grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Zwischenentscheidungen, zu denen auch Terminsladungen zählen, grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Zwischenentscheidungen, zu denen auch Terminsladungen zählen, grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Zwischenentscheidungen, zu denen auch Terminsladungen zählen, grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Hauptverhandlung

    In einer Terminsladung läge ein selbständiger Akt der öffentlichen Gewalt, der hinsichtlich einer Verletzung von Grundrechten des Beschwerdeführers und des insoweit gebotenen Rechtsschutzes einer eigenständigen Beurteilung unterliegt (vgl. zur Frage der Anfechtbarkeit einer Terminsladung Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1846/01 -, juris).
  • BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidung

    Die Antragstellerin wendet sich gegen die Terminierung einer mündlichen Verhandlung und damit gegen eine gerichtliche Zwischenentscheidung in einem Zivilverfahren, ohne darzulegen, dass sie ein dringendes schutzwürdiges Interesse daran habe, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidung sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt werde, weil bereits diese Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für sie zu Folge hätte, der sich später gar nicht oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2001 - 2 BvR 1846/01 -, Rn. 2).
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